Muss man Cashback versteuern?

Wir wollen und dürften an dieser Stelle keinen Rechts- oder Steuerrat geben. Es sei aber soviel gesagt, da wir leider schon mehrfach Geschichten zu Ohren bekommen haben von Cashback-Fans, die noch nicht davon wussten:

Wenn Du bei einem Onlineshop für € 100,- einkaufst und auf diese Summe € 5,- Cashback erhältst, dann hast Du wahrscheinlich in den Augen Deines zuständigen Finanzamts für nur € 95,- eingekauft. Die  € 5,- Cashback sind weniger Einkommen als ein Rabatt. Wir stellen uns die Sache vor, als hättest Du einen Gutschein eingelöst oder eine Skonto-Zahlung getätigt.

Wenn Du allerdings Cashback für eine Aktion erhältst, ohne dass Du dabei direkt deutlich mehr Geld zahlst als Du zurückbekommst  – dann handelt es sich eher um Einkommen, das man versteuern muss. Beispiel: Du beantragst eine neue Kreditkarte und bekommst dafür pauschal € 15,- Cashback, obwohl die Kreditkarte keine Jahresgebühr kostet. Bei einer einzelnen Transaktion mag das noch nicht so ins Gewicht fallen, aber es ist durchaus vorstellbar, mehrerer hundert Euro im Jahr entweder durch Teilnahme an Bonusaktionen (Registrierungen für Gewinnspiele, …) oder durch hohe Lead-Prämien (Eröffnung kostenfreier Giro- und Tagesgeldkonten, …) zu verdienen. Bei einer höheren Summe gibt es sicherlich Auffassungen, die die erhaltenen Bonuszahlungen aus eine Art von Einkommen, das einkommenssteuerpflichtig wäre, einstufen. Denkbar wäre je nach Ausmaß theoretisch auch die Annahme einer ebenfalls steuerpflichtigen Gewerbetätigkeit.

Es kann hier Freibeträge geben, Details dazu erfährst Du von einem Steuerberater/in Deines Vertrauens. Im Zweifelsfall solltest Du erhaltenes Cashback aber in Deiner Einkommenssteuererklärung angeben, wenn Du nicht sicher bist, oder Dich bei Deinem Steuerberater/in, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt erkundigen.

Achtung: Wenn Du ein Gewerbe hast, die Rechnung eines Onlineshops absetzen möchtest und auf diesen Umsatz Cashback erhalten hast, solltest Du zwingend Deinen Steuerberater/in im Vorfeld kontaktieren.

4 Gedanken zu „Muss man Cashback versteuern?“

  1. toller artikel

    was passiert z.B., wenn man Cashback drei monate spaeter, fuer jede zahlung fuer Betriebskosten mit einer bestimmte Kreditkarte (z.B. N26 Business Black Mastercard) das gesamte Cashback bekommt?

    wie sollte das vesteuert werden?

  2. Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Ich kaufe was für 1190 Euro brutto und mache die 190 Euro Vorsteuer geltend. Gleichzeitig registriere ich meinen Kauf beim Hersteller und bekomme wie vereinbart 200 Euro Cashback, u.U. aber erst nach meiner Umsatzsteuervoranmeldung.

    Wenn das 200 Euro Rabatt sind, dann müsste ich bei der Steuererklärung diese Ust.voranmeldung korrigieren, und mit 990 Euro brutto rechnen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos, wie Du im Internet bei Einkäufen Geld zurück erhälst