TraVaBon, Cashback4Me stellen Betrieb ein

Bislang listeten wir TraVaBon in unserem Cashback-Vergleich. In den letzten Dezembertagen gab die travabon.de Website plötzlich nur noch eine „Under Construction“-Seite zurück, alle Unterseiten einen 404-„Nicht Gefunden“-Fehlercode.

Meldung beim Aufruf von travabon.de seit Ende Dezember

Wir fragten umgehend bei der Betreiberin, der extComm GmbH, nach den Gründen (gehackt? Störung?). Deren Geschäftsführer teilte nur lapidar per E-Mail mit:

der Geschäftsbericht der extComm wurde zum 31.12.2016 eingestellt

Scheinbar ist statt dem „Geschäftsbericht“ wohl der Geschäftsbetrieb gemeint – wahrscheinlich hatte die Autokorrektur ihre Finger im Spiel, denn der Footer der E-Mail besagt: „Von meinem Samsung Galaxy Smartphone gesendet„.

Eine Recherche im Handelsregister ergab, dass die ExtComm GmbH bislang weder einen Antrag auf Insolvenz noch auf Liquidation der Gesellschaft gestellt hat.

Alle extComm-Websites betroffen

TraVaBon war nicht das einzigste Cashback-Angebot von extComm. Gleichartige Angebote (waren im Gegensatz zu TraVaBon.de bei uns nicht gelistet) gab es von der Gesellschaft unter www.geld-sparen.reisen, www.reisekosten-reduzieren.de, www.travago.net, www.urlaub-geld-zurueck.de, www.urlaubskosten-senken.de, www.cashback4me.de. Auch die Cashback-fremden Websites www.projects4u.de und www.travacom.de sind von der plötzlichen Einstellung betroffen.

Wie viele Nutzer sind betroffen?

Auf TraVaBon.de fand sich zuletzt die Angabe, man habe 1.412 Mitglieder und bislang insgesamt € 73.526,97 ausgezahlt.
Cashback4Me gab zuletzt an, 1.202 Nutzer gehabt zu haben.

Was sagen die TraVaBon-AGB zum plötzlichen Ende?

Den zuletzt veröffentlichten AGB nach hätte ExtComm die Website nicht einfach offline nehmen dürfen:

8. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
8.1. Der Vertrag zwischen extComm und dem Kunden wird unbefristet geschlossen.

8.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. extComm hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden, so wird extComm den Kunden zum Vertragsende über den Saldo des Bonuskontos per E-Mail informieren; unterschreitet dieser Saldo EURO 10,00 so verfällt das angesammelte Guthaben ersatzlos. Erfolgt eine Kündigung durch extComm, so wird der Saldo des Bonuskontos zum Ende der Vertragslaufzeit ab einer Höhe von EURO 10,00 an den Kunden ausgezahlt. Ziffer 6.1 dieser AGB gilt hierfür entsprechend [Anmerkung der Reaktion: „6.1. Sobald die Summe aller als „bestätigt“ gekennzeichneten Rückvergütungen auf einem Bonuskonto die Auszahlungsschwelle überschreitet, wird der gesamte Betrag spätestens einen Monat nach Beantragung an den Kunden ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Kunden zuletzt angegebene deutsche Bankkonto oder über Paypal. Zugunsten anderer ausländischer Bankkonten kann eine Überweisung fälliger Rückvergütungen nicht erfolgen. Etwaige Kosten der Empfängerbank trägt der Kunde. Die Auszahlungsschwelle ist in der Regel der Betrag von EURO 10,00.“].

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch extComm liegt insbesondere dann vor, wenn
– sich ein Kunde unter Angabe verschiedener Namen und/oder E-Mail-Anschriften mehrfach bei extComm registrieren lässt
– die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Anschrift die Versendung von E-Mails an den Kunden nicht ermöglicht
– die vom Kunden zuletzt angegebene Bankverbindung vom betreffenden Kreditinstitut als unrichtig bezeichnet wird
– der Kunde die Löschung seiner Daten nach Ziffer 9.1 dieser AGB verlangt
– der Kunde sonstige vertragliche Pflichten fortgesetzt und/oder schwerwiegend verletzt und eine Fortsetzung des Vertrages für extComm aus diesem Grunde nicht zumutbar ist

8.4. Erfolgt die außerordentliche Kündigung durch extComm, so verliert der Kunde alle bereits auf seinem CashBack-Konto gutgeschriebenen Rückvergütungen ersatzlos. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch extComm aufgrund vorsätzlicher strafbarer Handlungen des Kunden ist dieser außerdem verpflichtet, alle ausgezahlten Rückvergütungen an extComm zu erstatten.

8.5. extComm ist berechtigt, bei Beendigung des Vertrages den Login-Namen und das Passwort des Kunden zu deaktivieren und sämtliche Daten, die der Kunde an extComm übermittelt hat oder die extComm an den Kunden übermittelt hat, zu löschen. extComm ist hierzu verpflichtet, sofern extComm diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt.

Man hätten den Nutzern den Vertrag mit einer Frist von einem Monat also kündigen müssen, bevor man die Website hätte offline nehmen können.

Was passiert mit dem nicht-ausgezahlten Cashback?

Der Versuch der AGB, Cashback-Guthaben auf den Nutzerkonten mit unter € 10 Guthabenstand verfallen zu lassen, dürfte unter gerichtlicher Prüfung mehr als schwierig zu bewerkstelligen sein. Vor allen Dingen hat aber nie eine formelle Kündigung der ExtComm stattgefunden, so dass die Nutzeransprüche weiterhin bestehen.

Reise-Cashback hat darüber hinaus die Eigenart, dass es oft erst nach Rückkehr des Nutzers aus dem Urlaub bestätigt wird. Es kann sich also Monate hinziehen. Derzeit besteht der Eindruck, dass die ExtComm sich nicht darum bemühen wird – noch es aufgrund der gelöschten Software wahrscheinlich überhaupt noch kann – demnächst eintreffende Provisionszahlungen Nutzern als Cashback zuzuordnen und auszuzahlen.

Liebe Leser, wenn Ihr betroffen seid und Geld auf juristischem Weg von ExtComm betreibt, haltet uns bitte auf dem Laufenden über die Entwicklungen.

Wir werden weiter nachforschen und berichten.

[Update 14.01.2017] TraVaBon stand zum Verkauf

Unsere Nachfrage vom 03.01.2017 bei ExtComm blieb ohne Antwort:

(…) Was passiert denn jetzt mit dem Guthaben der Nutzer?
Was passiert mit Cashback-Umsätzen aus den letzten Wochen? Gerade Reise-Cashback wird ja oft erst nach Rückkehr aus dem Urlaub, also vielleicht erst ein vielen Monaten gutgeschrieben.
Werden Sie erhaltene Provisionen überhaupt noch den entsprechenden Nutzern zuordnen können, nachdem Sie die Cashback-Software auf dem Server gelöscht haben? (…)

Recherchen zeigten, dass die Gesellschaft im Sommer 2016 versucht hatte, Ihre Cashback-Portale über die Unternehmensbörse „nexxt-change“ zu verkaufen. Das Verkaufsangebot unter https://www.nexxt-change.org/DE/Verkaufsangebot/Detailseite/inhalt.html?cms_adId=130825 ist zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar, der Cache hielt es aber wie folgt bereit:

Verkaufsangebot von TraVaBon, Cashback4Me aus 07/2016

Ein Käufer fand sich offenbar nicht. Damit steht aber auch fest, dass das Ende von TraVaBon nicht plötzlich, sondern geplant war. Zeit zur ordentlichen Abwicklung wäre also gewesen.

2 Gedanken zu „TraVaBon, Cashback4Me stellen Betrieb ein“

  1. Also mein Guthaben ist einfach weg? Kann mich nicht mehr einloggen und keine Auszahlung mehr anfordern! Wird mein Geld einfach unterschlagen?

  2. Ich habe im Herbst einen teuren Urlaub für dieses Jahr über travabon gekauft. Er ist schon angezahlt. Kurz vor Abreise im Sommer werde ich den Rest zahlen. Cashback habe ich jetzt natürlich noch keines. Aber wie voll ich das später noch von travabon bekommen? Die Webseite ist ja jetzt offline!! Um das Geld hat travabon mich wohl betrogen 🙁

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