Quelle: Pressemitteilung

Empörung über das Ende von Yingiz

» yingiz.com-Plattform seit 08.02. nicht mehr verfügbar
» Geschäftsführerin zurückgetreten
» mindestens € 29.000 Nutzerguthaben wurden nicht ausgezahlt

Im Januar 2016 berichteten wir erstmals über Unregelmäßigkeiten bei dem Kölner Cashbackportal Yingiz. Guthaben werden wahrscheinlich schon seit dieser Zeit nicht mehr ausgezahlt (siehe Artikel aus 08/16). Die Cashbackplattform, von der der damalige Geschäftsführer heute sagt, er habe sie gar nicht mehr bedienen können, blieb online und regte Nutzer zu neuen Umsätzen an.

Trotz vielfachen Auszahlungsanforderungen wurde bestätigtes Cashback nicht mehr ausgezahlt. Ex-Geschäftsführer Grell beruft sich hierbei auf “technische“ Schwierigkeiten und eine fehlerhafte Berechnung der Cashbackhöhe.

Mit der neuen Geschäftsführung änderte sich – nichts

Auch die neue Geschäftsführung tätigte keine Auszahlungen, behauptete zunächst, nur Umsätze aus der Zeit vor ihrer Übernahme seien davon betroffen. Die am 01.06.2016 getroffenen, vollmundigen Versprechungen blieben mit den Ereignissen des heutigen Tages jedenfalls unerfüllt:

Dies hat die Gesellschaft erkannt und entsprechend konsequent gehandelt. Was es nun braucht ist eine gewisse Zeit, die das neue Team benötigen wird, um alles aufzuarbeiten. Wir sind sicher, dass Ihr hierfür Verständnis habt. Eines können wir von Beginn an versprechen: die Kommunikation ist wieder hergestellt und dies besser als je zuvor. Das gilt auch gegenüber unseren externen Partnern und Wegbegleitern, wie dem Cashback-Portal u.a.. Wir werden Euch über den jeweiligen Stand der Dinge informieren, sobald wir selbst belastbare Informationen haben.

Nur soviel sei gesagt: das neue Team wird YINGIZ wieder auf den richtigen Weg bringen und erfolgreich ausbauen. Deswegen: bleibt uns treu!

Quelle: Yingiz-Newsletter Juni 2016

Neue Geschäftsführung versuchte aktiv, Nutzer zu neuen Umsätzen zu veranlassen

Am 28.07.2016 versendete Yingiz eine E-Mail an alle seine Mitglieder und ermutigte diese zu Cashback-Umsätzen:

Screenshot per E-Mail von Yingiz, die zu Umsätzen anregen soll (Bilder sind nach Löschung von yingiz.com nicht mehr darstellbar)

Hatte man zu diesem Zeitpunkt noch vor, das Cashback auszuzahlen? Fakt ist, das keine nachvollziehbaren Auszahlungen mehr erfolgt sind. Allein auf die bislang wahrscheinlich einzige erfolgte Zivilklage (es erging ein Versäumnisurteil zu Lasten von Yingiz; unser Leser Roland hat es uns freundlicherweise überlassen, siehe unten) folgten an den betreffenden Nutzer weitere Überweisungen aus Guthaben. Hatte Yingiz Angst vor weiteren Prozessen?

Urteil gegen Yingiz (personenbezogene Daten teilweise geschwärzt)
Urteil gegen Yingiz (personenbezogene Daten teilweise geschwärzt)

Nicht nur alte, auch „frische“ Umsätze wurden nicht mehr ausgezahlt

Unabhängig davon, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Yingiz vorzuliegen scheint, implizierten Kommentare der damals neuen Geschäftsführerin doch, dass sich die Probleme nur auf „Altfälle“ beschränkten.

Durch uns durchgeführte Tests bestätigen aber das Urteil vieler Leser: Auch frische Umsätze wurden nicht ausgezahlt!

So lief unser Test ab: Wir starten mit einem Yingiz-Account, der über ausreichend Guthaben zu einer Auszahlung verfügt, und forderten € 15,- am 18.11.2016 an:

Anforderung einer Yingiz-Auszahlung in 11/2016
Anforderung einer Yingiz-Auszahlung in 11/2016

Laut Bestätigung von Yingiz müsste die Überweisung also am 23.11.2016 getätigt werden und damit noch in der Kalenderwoche 47 auf dem angegebenen Girokonto eingehen:

Bestätigung der Auszahlungsanforderung von Yingiz
Bestätigung der Auszahlungsanforderung von Yingiz

Bis zum heutigen Tage war kein Zahlungseingang auf dem angegebenen Girokonto zu verzeichnen. Damit liegt die Vermutung nahe, dass Yingiz auch aktuellen Auszahlungsanforderungen nicht nachkommt.

Was wirklich geschah

Laut Frau Wüstefeld gab es im November 2016 mehr als 1.000 unbeantwortete Supportanfragen. Wahrscheinlich bezog sich der Großteil davon auf nicht erfolgte, aber versprochene Auszahlungen von Guthaben. Die Geschäftsführerin sagte, sie sei demotiviert, wolle aber keine Insolvenz, obwohl die die Gesellschaft schon in faktisch insolventem Zustand übergeben bekommen habe. Einzig seien ihr bei Amtsantritt Steuererstattungen in Aussicht gestellt worden, die aber so nicht eingetreten seien. Sie weist aber jede Schuld am Niedergang Yingiz‘ von sich.

Von der Hand in den Mund gelebt?

In einem Telefoninterview räumte Frau Wüstefeld ein, dass es derzeit neben hohen Forderungen u.a. des Steuerberaters derzeit ca. € 29.000 offene Auszahlungen gäbe. Das gesamte Guthaben der angeblich 47.000 Yingiz-Nutzer wird von uns auf ein Vielfaches geschätzt.

Zuletzt gingen die Umsätze stark zurück, die Geschäftsführerin berichtete von nur mehr ca. € 1.200 monatlichen Affiliate-Einnahmen. Diese müssten fast vollständig für die anfallenden Fixkosten aufgewendet werden. Dazu muss man wissen, dass Yingiz eigentlich zwischen 60% und 70% dieser Summe als Cashback an seine Nutzer, die den Umsatz durch Einkäufe in Online-Shops generiert hatten, hätte ausschütten müssen. Dieses Cashback wurde auch auf internen Nutzerkonten gutgeschrieben. Bei Erreichen eines Kontostands von € 15,- konnte man die Überweisung des offenen Betrags auf sein Girokonto anfordern. Außer einer automatischen Bestätigung, dass Yingiz die Zahlung binnen einer Woche tätigen wollte, geschah nichts.

» Exkurs: Wie funktionieren Cashback-Programme überhaupt?

Leser berichteten uns aufgrund der ausbleibenden Zahlungen von Strafanzeigen, die sie erstattet hätten. Deren Ausgang scheint derzeit noch offen. Zur weiteren Klärung haben wir heute erneut Kontakt zur Pressestelle der Kölner Staatsanwaltschaft aufgenommen und werden über deren Rückmeldung berichten.

Das „offizielle“ Ende

Am 08. Februar wurde yingiz.com schließlich abgeschaltet, nachdem Geschäftsführerin Wüstefeld nach dem angeblichen Ende ihres Vertrags ihren Rücktritt erklärt hatte. In einer Erklärung uns gegenüber, die etwas umfangreicher als ein zeitgleich versendeter Newsletter war, hieß es:

Wie bekannt, hatte das System seit Mitte 2015 erhebliche Probleme. Im April 2016 wurde Regina Wüstefeld mit der Interims-Geschäftsführung beauftragt. Es sollten die betrieblichen Umstände geprüft und durchleuchtet, die Technik wieder auf einen aktuellen Stand gebracht und der Gesellschaft ein Fortführungsszenario ausgearbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden. Hierfür wurde ein Zeitraum bis Ende 2016 definiert. Dies ist auch exakt so geschehen.

Die Gesellschafter haben sich jedoch außer Stande gesehen, der Geschäftsführung die Mittel zur Verfügung zu stellen, die man benötigt hätte, um das System wettbewerbsfähig mit den großen Playern zu gestalten. Die technischen Aufwendungen wären zu groß gewesen. Dies haben intensive Gespräche mit Fachleuten und den Schaffern des YINGIZ-Portals ergeben.

Die Gesellschafter und der Aufsichtsrat waren sich daraufhin einig, dem Vorschlag der Geschäftsführung zu folgen und das System abzuschalten. Dies ist am heutigen Mittwoch, den 08.02.2017 geschehen. Die Abschaltung ist komplett erfolgt.

Wie vertraglich vereinbart und in Absprache mit den Gesellschaftern sowie dem Aufsichtsrat hat die Geschäftsführerin ihr Interims-Mandat und damit die Geschäftsführung niedergelegt.

Wir halten dies für den richtigen Schritt, denn es sollte nur ein entweder-oder geben. Entweder ein vernünftiges, nachhaltiges Fortführungskonzept mit funktionierender Technik oder das System sollte abgeschaltet werden. Das war auch die klare Aussage von Frau Wüstefeld für ihre Tätigkeit.

Selbstverständlich versichert YINGIZ, dass sämtliche vorliegenden Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden und auch weiterhin streng vertraulich bleiben.

Da wir davon ausgehen, dass einige User ihrem teilweise verständlichen Ärger auch auf unzulässige Art und Weise Luft machen werden, behalten wir uns vor, auf besonders auffällige Kommentare zu reagieren.

Letzterer Satz erscheint uns etwas grotesk, könnte man doch allen Ärger rasch stoppen, indem man die Guthaben der Nutzer und Einlagen der Anleger ausbezahlt. Da dies aber bislang nicht geschehen ist, scheint sich die Prophezeiung zu erfüllen: Bis zum Erscheinen dieses Artikels erreichten uns bereits schon viele empörte Leserzuschriften.

Was mit dem Guthaben der Cashback-Mitglieder und den Einlagen der vielen Kleinaktionäre geschieht, lässt die Yingiz-Erklärung offen. Aus unsere prompte Rückfrage an den noch im Amt befindlichen Aufsichtsratsvorsitzenden Wüstefeld erfolgte nur eine Antwort, die das angefragte Schicksal von Nutzer- und Anlegergelder offen ließ:

CashbackJournal.de: Wie geht es denn nun gesellschaftstechnisch weiter? Liquidation (falls ja, durch wen?)? Insolvenz? Was passiert mit Guthaben und Einlagen? Müssen die Nutzer selbst tätig werden und welche Wege sollen dazu beschritten werden?

Matthias Wüstefeld: das werden die Gesellschafter der GmbH und die stimmberechtigten Stammaktionäre der KGaA in bereits einberufenen Versammlungen
Ende Februar entscheiden. Es liegen verschiedene Szenarien vor, für die sich die Inhaber Bedenkzeit nehmen müssen.
Nur soviel: für eine Insolvenz liegt bis heute kein Grund vor.

Quelle: E-Mail an CashbackJournal.de von Aufsichtsratsvorsitzendem Wüstefeld vom 08.02.2017

Wie geht es jetzt weiter?

Bis ein Gläubiger den Antrag auf Prüfung einer Insolvenz stellt, wird es wahrscheinlich möglich sein, Forderungen gegen Yingiz noch gerichtlich geltend zu machen. Ob diese sich aber derzeit noch erfolgreich betreiben lassen, ist fraglich. Dazu liegen uns derzeit noch keine positiven Berichte vor.

An dieser Stelle eine Bitte an unsere Leser: Wenn Ihr selbst gegen Yingiz vorgeht, an neue Erkenntnisse gelangt, etwas wisst: Schreibt uns!

Bis Redaktionsschluss sind noch viele Fragen offen geblieben. Wir werden diesen Beitrag aktualisieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Update 2018: Einklagen von Yingiz-Forderungen wird erschwert

Übereinstimmend berichteten mehrere unserer Leser, dass ihre Versuche, Forderungen gegen Yingiz zu betreiben, deutlich erschwert werden. In allen Fällen gab das Gericht den Lesern wohl Recht, doch scheiterte die Zwangsvollstreckung.

Es gibt abweichende Behauptungen der betroffenen Personen, wer derzeit überhaupt Geschäftsführer sei. Die aktuell im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin behaupt, ihr Amt niedergelegt zu haben. Zwangsvollstreckungen aus den o.g. Gerichtsentscheiden laufen so derzeit ins Leere, wenn sie denn überhaupt zugestellt werden können.

Über die Führungslosigkeit der Gesellschaft wurde das Registergericht unseren Informationen nach spätestens im Dezember 2017 informiert.

15 Gedanken zu „Empörung über das Ende von Yingiz“

  1. Vielen Dank für Euren Beitag und eure Mühe. Ich bin wirklich am überlegen gerichtlich vorzugehen und meine Provisionen einzufordern.

  2. Habe Anzeige bei der Polizei gestellt. Diese wird aber bereits seit Monaten vom Amtsgericht Köln „bearbeitet“…ihr könnt eure Anzeige kostenfrei und online stellen.

    1. Hallo Stefan.
      Anzeige bei der Polizei zu stellen bringt wahrscheinlich nicht viel, wenn du an Provisionen kommen willst. Die Polizei und Staatsanwaltschaft kümmern sich nur um strafrechtliche Belange.
      Da es bei dem Erhalt von Provisionen um das zivilrechtliche Belange geht, solltest du zu einem spezialsierten Anwalt gehen und schonmal alles an Beweisen mitbringen, was du schon hast, wie Auszahlungsbelege, Anmeldebestätigungen, Nachweise über das Guthaben, etc…

  3. Sehr guter Artikel! Danke für diese Infos. Ich habe eh nicht viel über Yingiz gemacht, bin jetzt schon ne Weile mit link-o-mat unterwegs und zufrieden.

  4. Hallo,

    bei mir geht es um knapp 500 Euro Cashback, die ich seit Herbst 2015 (!) versuche einzutreiben.

    Ich habe Briefe, Telefonanrufe und Mails, sowie Faxe geschickt – ohne Antwort. Dann einen Mahnbescheid, der zuerst nicht zugestellt worden konnte, weil unter dieser Adresse wohl keine Yingiz Firma zu finden ist. Einige Zeit später war ein erneuter Zustellbescheid allerdings erfolgreich und wurde von Frau Wüstefeld unterschrieben und es wurde Gesamtwiderspruch erhoben.

    Damit habe ich nun die Möglichkeit gegen Zahlung von ~ 70 Euro einen Prozess anzustreben und genau das habe ich jetzt auch getan.

    Vielleicht sind dadurch nicht nur meine 500 Euro weg, sondern auch noch die zusätzlichen 70 Euro – aber so kann ich wenigstens sagen, dass ich nichts unversucht gelassen habe. Das wird wahrscheinlich etwas dauern, aber ich halte euch auf dem laufenden.

    Sämtliche Auszahlungsbestätigungen, die dann nicht getätigt wurden, habe ich gespeichert. Wir sind gespannt 🙂

    Grüße

    1. Hallo Rafferty,

      ist gut denkbar, dass das so wie bei mir ausgeht. Hoffe nur du hast alle Beweise wie Auszahlungsbestätigungen, eine Ansicht von deinem Account, deine Anmeldebestätigung mit dem Anmeldelink aufbewahrt. Sonst wird das vor Gericht schwierig zu beweisen. Und natürlich Anwalt nicht vergessen!

      Gutes Gelingen.

      Gruß
      Roland

  5. Also ich bin zwar kein Jurist, aber bei Yingiz ging es NICHT nur um Provisionen für getätigte Einkäufe, sondern auch um den Verkauf/Vermittlung von Gutscheinen, die über Yingiz gekauft werden konnten. Konkret waren das – wie mir meine damals angefertigten Screenshot sagen – „Jokerkarten“ eines anderen Unternehmens die verkauft wurden. Ich selbst habe davon Gutscheine im Wert von 400 EUR gekauft (vor 22.7.15 hat ja alles tadellos funktioniert, darum war ich auch nicht skeptisch solche Beträge zu investieren)…. die genannten Gutscheine wurden mir aber – trotz mehrfacher Urgenzen – nie übermittelt, geschweige das Geld zurücküberwiesen…. somit hat sich das Unternehmen aus meiner Sicht auf meine Kosten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, da für das erhaltene Geld keine Gegenleistung erfolgt ist….

    Das deutsche Strafrecht m.E. sagt zum Thema Betrug
    (§263 StGB)

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    ….. oder liege ich damit falsch?

  6. Finde es ja „lustig“ nachdem Yingiz die Seite vom Netz genommen hat, dass sie auf einmal kommunizieren und dann noch selbst auf einige „ungeliebte“ Kommentare auf dieser Seite antworten.

    Genauso sollte man bei Problem NICHT verfahren. Vielleicht sollte ich mal die Kollegen von gruenderszene.de hier Berlin anschreiben. Die sind an solchen „Krimis“ immer interessiert, wie zuletzt der Bericht mit den gefakten Testimonials von Allianz.

  7. Ich habe die Causa […] an die Medien weiter geleitet. Ein Sender und eine Tageszeitung hat bereits Interesse bekundet und wird in Kürze uns besuchen und sich Beweise vorlegen lassen. Möglicherweise lässt sich hier was bewegen […] Unsere Strafanzeigen laufen jedenfalls…

  8. Hat sich hier im Laufe von 2018 nochmal etwas getan / gibt es irgendwelche Neuigkeiten? Man findet zumindest nichts von einer Insolvenz oder Liquidierung… Unglaublich das so etwas in Deutschland möglich ist, kann ja nicht sein das eine Firma irgendwo im „Nirqana schwebt.

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