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Cashback-Spendenportale

Einige der bei uns gelisteten Cashback-Anbieter bieten an, gesammeltes Cashback anstatt es sich auszahlen zu lassen spenden zu können. Teils kann man dafür sogar wie z. B. bei GETMORE eine Spendenquittung erhalten.

Wer nicht bei jeder Auszahlung vor der Entscheidung stehen möchte, ob man das Cashback-Guthaben jetzt wirklich spenden oder sich doch selbst auszahlen lassen will, der kann einen der verschiedenen Anbieter einsetzen, die ausschließlich eine „Auszahlung“ in Form von Spenden anbieten, beispielsweise shopforhelp.de (gleicher Betreiber wie bei wondercashback). Die Nutzer von shopforhelp können selbst entscheiden, wie viel sie an den Betreiber abzüglich der Spende abtreten möchten. Man kann wählen zwischen 0%; 20% oder 30% — als Standardeinstellung sind jedoch 20% hinterlegt.

Browser-AddOn wird komfortabeler

Wenn sich diese Seite automatisch geöffnet hat, hat sich Dein Cashback-Vergleich Browser-AddOn soeben aktualisiert und verfügt über die hier genannte neue Funktion.

Seit einigen Monaten könnt Ihr uns mitteilen, wenn Euch der Cashback-Vergleich unseres Browser-AddOns auf bestimmten Websites stört. Dabei trat auf einigen Websites diese Situation auf:

Beispiel einer Website, auf der Cashback-Vergleich und Website-Navigation störend überlappten.

Wir haben diese Daten jetzt ausgewertet und auf Euer Feedback gehört. In den neuen Versionen unseres Browser-AddOns verschiebt dieses jetzt den Cashback-Vergleich auf Websites, auf denen sich mehrere Nutzer vom Vergleich rechts oben in der Ecke gestört fühlen nach links unten.

Mit der aktuellen Version unseres Browser-AddOns verschieben wir auf betroffenen Websites den Cashback-Vergleich nach rechts unten.

Sollte Dich der Vergleich auf den betreffenden Websites (derzeit 223 von 15.449 Seiten) auch rechts unten in der Ecke stören, klicke auf das Symbol mit dem „X“ und deaktivieren den Cashback-Vergleich dauerhaft für die betreffende Website.

Falls der Cashback-Vergleich auf einer bestimmten Website trotzdem stört, blende ihn einfach durch einen Klick auf das „X“ für bis zu 12 Monate dauerhaft auf der betreffenden Internet-Seite aus.

Information zum Datenschutz: Wenn unser AddOn über Navigationselementen liegt, auf die Du versuchst Du klicken, erfragen wir Dich, ob Dich in diesem Moment der Cashback-Vergleich an entsprechenden Ort stört. Wird diese Frage bejaht, so speichern wir dies anonym und personenunabhängig serverseitig ab. Wir kontrollieren die Websites, bei denen vermehrt derartige Meldungen eingehen. Ist das Problem reproduzierbar, setzen wir die bestreffende Domain auf eine Negativliste, die sich das Browser-AddOn alle 24 Stunden von unserem Server abruft. Die Entscheidung, ob der Cashback-Vergleich dann „oben“ oder „unten“ eingeblendet wird, wird entsprechend lokal auf Deinem Computer getroffen.

Weitere Verbesserungsvorschläge? Einfach in die Kommentare posten!

Auslosung: Gewinner stehen fest

Wir haben heute unser erstes Gewinnspiel beendet und die Gewinner ausgelost!
Es haben gewonnen:

– t***n@y****o.de (100 Euro Gutschein)
– a***a@g***x.com (5 Euro Gutschein)
– l***l@y***o.de (5 Euro Gutschein)
– p***r@e***l.de (5 Euro Gutschein)
– c***e@w***b.de (5 Euro Gutschein)
– h***m@w***b.de (5 Euro Gutschein)
– j***e@g***l.com (5 Euro Gutschein)
– a***r@a***w.org (5 Euro Gutschein)
– t***r@g***l.com (5 Euro Gutschein)
– m***f@g***l.com (5 Euro Gutschein)
– s***g@w***b.de (5 Euro Gutschein)

Die o.g. Gewinner erhalten den Gutschein separat per E-Mail.

Falls Du nicht darunter sein solltest, bitte nur kurz traurig sein.
Denn heute haben wir auch direkt die nächste Runde unseres Gewinnspiels gestartet:

Auf vielen Websites, auf denen es leider kein Cashback gibt, blendet
unser Cashback-Vergleich Browser-AddOn als „Trostpflaster“ unser
neues Gewinnspiel ein. Diesmal gibt es keine Gutscheine, sondern direkte Gutschriften auf das Guthabenkonto bei einem
Cashback-Anbieter. Jede Teilnahme zählt und sichert Dir eine Chance auf 1x € 100,- GETMORE-Guthaben oder 10x € 5,- GETMORE-Guthaben.

Ich freue mich auf ein neues Jahr 2018 mit Euch und wünsche besonders viel Cashback 🙂

Vielen Dank für Euer Feedback

Vielen Dank für Eure Verbesserungsvorschläge und Euer Feedback seit dem vergangenen März.
Wie ausgelobt haben jetzt je Feedback € 5,- für einen wohltätigen Zweck Eurer Wahl gespendet:

== Aktion Deutschland Hilft ==
– x***x@w***b.de
– h***2@g***l.com
– c***j@l***3.net
– r***f@e***o.de
– j***3@t***e.de
– 1x keine E-Mail Adresse genannt
€ 30 Spendensumme, wir rundeten auf auf € 100,-

Spendenbeleg über € 100,- an Aktion Deutschland Hilft

== Brot für die Welt ==
– h***n@t***e.de
€ 5 Spendensumme, wir rundeten auf auf € 50,-

Spendenbeleg Brot für die Welt

== SOS-Kinderdorf ==
– 1x keine E-Mail Adresse genannt
€ 5 Spendensumme, wir rundeten auf auf € 50,-

Spendenbeleg SOS Kinderdorf

== Ärzte ohne Grenzen ==
– i***g@w***b.de
– w***n@s***m.net
€ 10 Spendensumme, wir rundeten auf auf € 75,-

Spendenbeleg Ärzte ohne Grenzen

Gesamtspendensumme € 275,-

Wir wünschen eine frohe Weihnachtszeit und freuen uns auf ein neues Cashback-Jahr 2018 mit Euch!

Wenn Ihr noch mehr Feedback oder Verbesserungsvorschläge habt, bitte her damit!

Zu harte Cookie-Einstellungen ändern

Wenn Du mit Cashback einkaufen möchtest, dann sind sehr „harte“ Cookie-Einstellungen wie Du sie hast oft sehr nachteilhaft, da oft Cookies für Cashback verwendet werden. Je nach Einstellungen besteht die Gefahr, dass Dein Browser dafür relevante Cookies ablehnt oder nicht ausreichend lange speichert.

Auch unser Browser-AddOn ist da sensibel

Unser Browser-AddOn verwendet zur Zwischenspeicherung und lokalen Übermittlung von Informationen den sog. „localstorage“ Deines Browsers. Der „localstorage“ ist einer modernere Version von Cookies mit höherem Datenschutzstandard.

Wenn Du Deinen Browser so eingestellt hast, dass er gar keine Cookies akzeptiert, dann wird dies auch dazu führen, dass der „localstorage“ nicht richtig funktioniert. Das Resultat: Du siehst eine Meldung, die etwa sagt: „Hier auf undefined ist kein Cashback verfügbar“: Das kommt daher, dass auch der Domainname, für den Du einen Cashback-Vergleich durchführen willst, von unserem AddOn kurzfristig im localstorage abgelegt wird. In diesem Fall hatte das aber wegen den Cookie-Einstellungen nicht geklappt, so dass der Browser beim Auslesen nur „undefined“ zurück liefert.

So passt Du die Firefox-Cookieeinstellungen an:

Rufe Deine „Einstellungen“ auf, klicke dann auf „Datenschutz“. Ändere „Firefox wird eine Chronik – niemals anlegen“ bitte in „Firefox wird eine Chronik – nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen“.

Einstellungen, damit Cookies mit Firefox nicht zu hart geblockt werden

Es empfiehlt sich, auch Cookies von „Drittanbietern“ zu akzeptieren, ansonsten dürfte es Probleme mit Cashback-Provisionen geben.

Unter „Ausnahmen“ bei „Cookies akzeptieren“ fügst Du addon.cashbackjournal.de hinzu:

Mindestens „unsere“ Cookies solltest Du akzeptieren, damit das Browser-AddOn voll funktional ist.

Bei „Die Chronik löschen, wenn Firefox geschlossen wird“ entfernst Du das Häkchen bei „Website Einstellungen“:

Firefox sollte seine Einstellungen beim Beenden nicht zu radikal löschen

Was tun, wenn ich aber meine „harten“ Einstellungen beibehalten will?

Die Nutzer, die Wert auf „no track“ legen, bekommen von mir in der Regel geraten, etwa einen Firefox Portable Browser (etwa über
portableapps.com) zum Online-Shopping zu verwenden, bei dem man keine Cookies oder Werbung blockiert.

Falls die beschriebenen Lösungen nicht helfen sollten, ein Problem zu beheben, bitte wende Dich an uns.

Danke für Euer Feedback!

Für konstruktives Feedback zu unserem Browser-AddOn loben wir Spenden für gute Zwecke aus.
An dieser Stelle posten wir die Belege zu Eurem Feedback der letzten Monate.

== Aktion Deutschland Hilft ==
– b***0@g***l.com
– k***e@y***o.de
– g***d@h***0.de
– d***m@h***l.de
– h***t@g***e.de
– s***r@w***b.de
– s***g@g***x.de
– c***l@h***7.de
– m***r@y***o.de
– c***k@s***t.de
– m***l@f***l.de
– m***1@y***o.de
– j***1@g***l.com
– n***1@f***t.de
– r***l@g***l.com
– m***r@g***l.com
– i***a@g***x.de
– m***k@g***x.net
– a***l@w***b.de
– g***n@g***l.com
– h***r@w***b.de
– c***f@g***l.com
– p***i@m***l.de
– k***s@g***x.net
– s***x@b***m.de
– 6x keine E-Mail Adresse genannt
Euro 155,- Spendensumme

€ 155,- Spende an Aktion Deutschland hilft

== Brot für die Welt ==
– v***o@d***l.de
– 1x keine E-Mail Adresse genannt
Euro 10,- Spendensumme – wir rundeten auf auf EUR 50,-

€ 50,- Spende an Brot für die Welt

== Malteser ==
– f***n@r***r.de
Euro 5,- Spendensumme – wir rundeten auf auf EUR 50,-

€ 50,- Spende an Malteser

== SOS-Kinderdorf ==
– 8***s@g***l.com
– S***6@g***l.com
– m***9@g***l.com
– k***h@w***b.de
– f***r@g***x.at
– 2x keine E-Mail Adresse genannt
Euro 35,- Spendensumme – wir rundeten auf auf EUR 50,-

€ 50,- Spende an SOS Kinderdorf

== unicef ==
– y***y@w***b.de
– f***6@y***o.de
– t***e@g***l.com
Euro 15,- Spendensumme – wir rundeten auf auf EUR 50,-

€ 50,- Spende an unicef

== Ärzte ohne Grenzen ==
– j***s@w***b.de
– f***t@g***l.com
– m***r@g***l.com
– g***p@w***b.de
– 5x keine E-Mail Adresse genannt
Euro 45,- Spendensumme

€ 50,- Spende an Ärzte ohne Grenzen

Insgesamt haben wir damit € 405,- gespendet. Wir Danke allen unseren Nutzern ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Eure Meinungen und Verbesserungsvorschläge sind uns sehr wichtig und wir versuchen sie laufend umzusetzen.

Dokumentation einer swagbucks-Auszahlung

Swagbucks, seit Ende 2016 bei uns gelistet, glänzt immer wieder mit Cashback-Höchstraten auf Aktionsbasis. Zuletzt wurden beim Valenstinstagsspecial über zwei Wochen etwa 20% Cashback auf Einkäufe bei Tchibo.de gezahlt, während die Konkurrenz nicht einmal die Hälfte bot (siehe Konditionshistorie auf unserer Tchibo-Cashback Vergleichssseite).

Dass es tatsächlich soviel Cashback gibt, stimmt, allerdings hat Swagbucks noch leichte Darstellungsprobleme in Sachen US-Dollar vs. Euro:

Tchibo-Einkauf für € 22,90 brutto, also gibt es hier 20% Cashback auf € 19,24 Nettopreis (von Swagbucks als $19,32 dargestellt). Wir erwarten € 3,84 Cashback, bekommen 386 Swagbucks (entspricht € 3,86).

Dieses Geld kommt dann auch genau so wie versprochen an. Swagbucks überweist es allerdings nicht auf’s Girokonto, sondern zahlt hier etwa in Form eines Amazon-Gutscheins aus:

Swagbucks-Auszahlung
Nach Abruf des Gutscheincodes lässt sich dieser problemlos auf Amazon.de einlösen

Empörung über das Ende von Yingiz

» yingiz.com-Plattform seit 08.02. nicht mehr verfügbar
» Geschäftsführerin zurückgetreten
» mindestens € 29.000 Nutzerguthaben wurden nicht ausgezahlt

Im Januar 2016 berichteten wir erstmals über Unregelmäßigkeiten bei dem Kölner Cashbackportal Yingiz. Guthaben werden wahrscheinlich schon seit dieser Zeit nicht mehr ausgezahlt (siehe Artikel aus 08/16). Die Cashbackplattform, von der der damalige Geschäftsführer heute sagt, er habe sie gar nicht mehr bedienen können, blieb online und regte Nutzer zu neuen Umsätzen an.

Trotz vielfachen Auszahlungsanforderungen wurde bestätigtes Cashback nicht mehr ausgezahlt. Ex-Geschäftsführer Grell beruft sich hierbei auf “technische“ Schwierigkeiten und eine fehlerhafte Berechnung der Cashbackhöhe.

Mit der neuen Geschäftsführung änderte sich – nichts

Auch die neue Geschäftsführung tätigte keine Auszahlungen, behauptete zunächst, nur Umsätze aus der Zeit vor ihrer Übernahme seien davon betroffen. Die am 01.06.2016 getroffenen, vollmundigen Versprechungen blieben mit den Ereignissen des heutigen Tages jedenfalls unerfüllt:

Dies hat die Gesellschaft erkannt und entsprechend konsequent gehandelt. Was es nun braucht ist eine gewisse Zeit, die das neue Team benötigen wird, um alles aufzuarbeiten. Wir sind sicher, dass Ihr hierfür Verständnis habt. Eines können wir von Beginn an versprechen: die Kommunikation ist wieder hergestellt und dies besser als je zuvor. Das gilt auch gegenüber unseren externen Partnern und Wegbegleitern, wie dem Cashback-Portal u.a.. Wir werden Euch über den jeweiligen Stand der Dinge informieren, sobald wir selbst belastbare Informationen haben.

Nur soviel sei gesagt: das neue Team wird YINGIZ wieder auf den richtigen Weg bringen und erfolgreich ausbauen. Deswegen: bleibt uns treu!

Quelle: Yingiz-Newsletter Juni 2016

Neue Geschäftsführung versuchte aktiv, Nutzer zu neuen Umsätzen zu veranlassen

Am 28.07.2016 versendete Yingiz eine E-Mail an alle seine Mitglieder und ermutigte diese zu Cashback-Umsätzen:

Screenshot per E-Mail von Yingiz, die zu Umsätzen anregen soll (Bilder sind nach Löschung von yingiz.com nicht mehr darstellbar)

Hatte man zu diesem Zeitpunkt noch vor, das Cashback auszuzahlen? Fakt ist, das keine nachvollziehbaren Auszahlungen mehr erfolgt sind. Allein auf die bislang wahrscheinlich einzige erfolgte Zivilklage (es erging ein Versäumnisurteil zu Lasten von Yingiz; unser Leser Roland hat es uns freundlicherweise überlassen, siehe unten) folgten an den betreffenden Nutzer weitere Überweisungen aus Guthaben. Hatte Yingiz Angst vor weiteren Prozessen?

Urteil gegen Yingiz (personenbezogene Daten teilweise geschwärzt)
Urteil gegen Yingiz (personenbezogene Daten teilweise geschwärzt)

Nicht nur alte, auch „frische“ Umsätze wurden nicht mehr ausgezahlt

Unabhängig davon, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Yingiz vorzuliegen scheint, implizierten Kommentare der damals neuen Geschäftsführerin doch, dass sich die Probleme nur auf „Altfälle“ beschränkten.

Durch uns durchgeführte Tests bestätigen aber das Urteil vieler Leser: Auch frische Umsätze wurden nicht ausgezahlt!

So lief unser Test ab: Wir starten mit einem Yingiz-Account, der über ausreichend Guthaben zu einer Auszahlung verfügt, und forderten € 15,- am 18.11.2016 an:

Anforderung einer Yingiz-Auszahlung in 11/2016
Anforderung einer Yingiz-Auszahlung in 11/2016

Laut Bestätigung von Yingiz müsste die Überweisung also am 23.11.2016 getätigt werden und damit noch in der Kalenderwoche 47 auf dem angegebenen Girokonto eingehen:

Bestätigung der Auszahlungsanforderung von Yingiz
Bestätigung der Auszahlungsanforderung von Yingiz

Bis zum heutigen Tage war kein Zahlungseingang auf dem angegebenen Girokonto zu verzeichnen. Damit liegt die Vermutung nahe, dass Yingiz auch aktuellen Auszahlungsanforderungen nicht nachkommt.

Was wirklich geschah

Laut Frau Wüstefeld gab es im November 2016 mehr als 1.000 unbeantwortete Supportanfragen. Wahrscheinlich bezog sich der Großteil davon auf nicht erfolgte, aber versprochene Auszahlungen von Guthaben. Die Geschäftsführerin sagte, sie sei demotiviert, wolle aber keine Insolvenz, obwohl die die Gesellschaft schon in faktisch insolventem Zustand übergeben bekommen habe. Einzig seien ihr bei Amtsantritt Steuererstattungen in Aussicht gestellt worden, die aber so nicht eingetreten seien. Sie weist aber jede Schuld am Niedergang Yingiz‘ von sich.

Von der Hand in den Mund gelebt?

In einem Telefoninterview räumte Frau Wüstefeld ein, dass es derzeit neben hohen Forderungen u.a. des Steuerberaters derzeit ca. € 29.000 offene Auszahlungen gäbe. Das gesamte Guthaben der angeblich 47.000 Yingiz-Nutzer wird von uns auf ein Vielfaches geschätzt.

Zuletzt gingen die Umsätze stark zurück, die Geschäftsführerin berichtete von nur mehr ca. € 1.200 monatlichen Affiliate-Einnahmen. Diese müssten fast vollständig für die anfallenden Fixkosten aufgewendet werden. Dazu muss man wissen, dass Yingiz eigentlich zwischen 60% und 70% dieser Summe als Cashback an seine Nutzer, die den Umsatz durch Einkäufe in Online-Shops generiert hatten, hätte ausschütten müssen. Dieses Cashback wurde auch auf internen Nutzerkonten gutgeschrieben. Bei Erreichen eines Kontostands von € 15,- konnte man die Überweisung des offenen Betrags auf sein Girokonto anfordern. Außer einer automatischen Bestätigung, dass Yingiz die Zahlung binnen einer Woche tätigen wollte, geschah nichts.

» Exkurs: Wie funktionieren Cashback-Programme überhaupt?

Leser berichteten uns aufgrund der ausbleibenden Zahlungen von Strafanzeigen, die sie erstattet hätten. Deren Ausgang scheint derzeit noch offen. Zur weiteren Klärung haben wir heute erneut Kontakt zur Pressestelle der Kölner Staatsanwaltschaft aufgenommen und werden über deren Rückmeldung berichten.

Das „offizielle“ Ende

Am 08. Februar wurde yingiz.com schließlich abgeschaltet, nachdem Geschäftsführerin Wüstefeld nach dem angeblichen Ende ihres Vertrags ihren Rücktritt erklärt hatte. In einer Erklärung uns gegenüber, die etwas umfangreicher als ein zeitgleich versendeter Newsletter war, hieß es:

Wie bekannt, hatte das System seit Mitte 2015 erhebliche Probleme. Im April 2016 wurde Regina Wüstefeld mit der Interims-Geschäftsführung beauftragt. Es sollten die betrieblichen Umstände geprüft und durchleuchtet, die Technik wieder auf einen aktuellen Stand gebracht und der Gesellschaft ein Fortführungsszenario ausgearbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden. Hierfür wurde ein Zeitraum bis Ende 2016 definiert. Dies ist auch exakt so geschehen.

Die Gesellschafter haben sich jedoch außer Stande gesehen, der Geschäftsführung die Mittel zur Verfügung zu stellen, die man benötigt hätte, um das System wettbewerbsfähig mit den großen Playern zu gestalten. Die technischen Aufwendungen wären zu groß gewesen. Dies haben intensive Gespräche mit Fachleuten und den Schaffern des YINGIZ-Portals ergeben.

Die Gesellschafter und der Aufsichtsrat waren sich daraufhin einig, dem Vorschlag der Geschäftsführung zu folgen und das System abzuschalten. Dies ist am heutigen Mittwoch, den 08.02.2017 geschehen. Die Abschaltung ist komplett erfolgt.

Wie vertraglich vereinbart und in Absprache mit den Gesellschaftern sowie dem Aufsichtsrat hat die Geschäftsführerin ihr Interims-Mandat und damit die Geschäftsführung niedergelegt.

Wir halten dies für den richtigen Schritt, denn es sollte nur ein entweder-oder geben. Entweder ein vernünftiges, nachhaltiges Fortführungskonzept mit funktionierender Technik oder das System sollte abgeschaltet werden. Das war auch die klare Aussage von Frau Wüstefeld für ihre Tätigkeit.

Selbstverständlich versichert YINGIZ, dass sämtliche vorliegenden Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden und auch weiterhin streng vertraulich bleiben.

Da wir davon ausgehen, dass einige User ihrem teilweise verständlichen Ärger auch auf unzulässige Art und Weise Luft machen werden, behalten wir uns vor, auf besonders auffällige Kommentare zu reagieren.

Letzterer Satz erscheint uns etwas grotesk, könnte man doch allen Ärger rasch stoppen, indem man die Guthaben der Nutzer und Einlagen der Anleger ausbezahlt. Da dies aber bislang nicht geschehen ist, scheint sich die Prophezeiung zu erfüllen: Bis zum Erscheinen dieses Artikels erreichten uns bereits schon viele empörte Leserzuschriften.

Was mit dem Guthaben der Cashback-Mitglieder und den Einlagen der vielen Kleinaktionäre geschieht, lässt die Yingiz-Erklärung offen. Aus unsere prompte Rückfrage an den noch im Amt befindlichen Aufsichtsratsvorsitzenden Wüstefeld erfolgte nur eine Antwort, die das angefragte Schicksal von Nutzer- und Anlegergelder offen ließ:

CashbackJournal.de: Wie geht es denn nun gesellschaftstechnisch weiter? Liquidation (falls ja, durch wen?)? Insolvenz? Was passiert mit Guthaben und Einlagen? Müssen die Nutzer selbst tätig werden und welche Wege sollen dazu beschritten werden?

Matthias Wüstefeld: das werden die Gesellschafter der GmbH und die stimmberechtigten Stammaktionäre der KGaA in bereits einberufenen Versammlungen
Ende Februar entscheiden. Es liegen verschiedene Szenarien vor, für die sich die Inhaber Bedenkzeit nehmen müssen.
Nur soviel: für eine Insolvenz liegt bis heute kein Grund vor.

Quelle: E-Mail an CashbackJournal.de von Aufsichtsratsvorsitzendem Wüstefeld vom 08.02.2017

Wie geht es jetzt weiter?

Bis ein Gläubiger den Antrag auf Prüfung einer Insolvenz stellt, wird es wahrscheinlich möglich sein, Forderungen gegen Yingiz noch gerichtlich geltend zu machen. Ob diese sich aber derzeit noch erfolgreich betreiben lassen, ist fraglich. Dazu liegen uns derzeit noch keine positiven Berichte vor.

An dieser Stelle eine Bitte an unsere Leser: Wenn Ihr selbst gegen Yingiz vorgeht, an neue Erkenntnisse gelangt, etwas wisst: Schreibt uns!

Bis Redaktionsschluss sind noch viele Fragen offen geblieben. Wir werden diesen Beitrag aktualisieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Update 2018: Einklagen von Yingiz-Forderungen wird erschwert

Übereinstimmend berichteten mehrere unserer Leser, dass ihre Versuche, Forderungen gegen Yingiz zu betreiben, deutlich erschwert werden. In allen Fällen gab das Gericht den Lesern wohl Recht, doch scheiterte die Zwangsvollstreckung.

Es gibt abweichende Behauptungen der betroffenen Personen, wer derzeit überhaupt Geschäftsführer sei. Die aktuell im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin behaupt, ihr Amt niedergelegt zu haben. Zwangsvollstreckungen aus den o.g. Gerichtsentscheiden laufen so derzeit ins Leere, wenn sie denn überhaupt zugestellt werden können.

Über die Führungslosigkeit der Gesellschaft wurde das Registergericht unseren Informationen nach spätestens im Dezember 2017 informiert.