Wenn Du unser Browser-AddOn verwendest, blendet dieses in der Standardeinstellung auf allen Websites mit Cashback automatisch einen Cashback-Vergleich ein.
Stört Dich der automatische Vergleich?
Du kannst unser AddOn ganz einfach umstellen, dass der Vergleich nur dann erscheint, wenn Du vorher das Icon des AddOns anklickst:
Ein Klick auf das Icon öffnet den Cashback-Vergleich jetzt in einem eigenen Mini-Fenster.
Wir nennen das den „Nur-Icon“-Modus.
Dass es Cashback gibt, darüber infomiert Dich der Farbwechsel des Icons:
Wenn es auf einer Website Cashback gibt, verfärbt sich das Icon unseres Browser-AddOns.
So stellst Du in den „nur Icon“-Modus um.
Unter „Optionen & Info“ kann man jeweils zwischen dem normalen Modus, in dem der Vergleich automatisch eingeblendet wird, und dem „nur Icon“-Modus, in dem man den Vergleich händisch durch einen Klick aufrufen muss, umschalten.
Bislang listeten wir TraVaBon in unserem Cashback-Vergleich. In den letzten Dezembertagen gab die travabon.de Website plötzlich nur noch eine „Under Construction“-Seite zurück, alle Unterseiten einen 404-„Nicht Gefunden“-Fehlercode.
Meldung beim Aufruf von travabon.de seit Ende Dezember
Wir fragten umgehend bei der Betreiberin, der extComm GmbH, nach den Gründen (gehackt? Störung?). Deren Geschäftsführer teilte nur lapidar per E-Mail mit:
der Geschäftsbericht der extComm wurde zum 31.12.2016 eingestellt
Scheinbar ist statt dem „Geschäftsbericht“ wohl der Geschäftsbetrieb gemeint – wahrscheinlich hatte die Autokorrektur ihre Finger im Spiel, denn der Footer der E-Mail besagt: „Von meinem Samsung Galaxy Smartphone gesendet„.
Eine Recherche im Handelsregister ergab, dass die ExtComm GmbH bislang weder einen Antrag auf Insolvenz noch auf Liquidation der Gesellschaft gestellt hat.
Alle extComm-Websites betroffen
TraVaBon war nicht das einzigste Cashback-Angebot von extComm. Gleichartige Angebote (waren im Gegensatz zu TraVaBon.de bei uns nicht gelistet) gab es von der Gesellschaft unter www.geld-sparen.reisen, www.reisekosten-reduzieren.de, www.travago.net, www.urlaub-geld-zurueck.de, www.urlaubskosten-senken.de, www.cashback4me.de. Auch die Cashback-fremden Websites www.projects4u.de und www.travacom.de sind von der plötzlichen Einstellung betroffen.
Wie viele Nutzer sind betroffen?
Auf TraVaBon.de fand sich zuletzt die Angabe, man habe 1.412 Mitglieder und bislang insgesamt € 73.526,97 ausgezahlt.
Cashback4Me gab zuletzt an, 1.202 Nutzer gehabt zu haben.
Was sagen die TraVaBon-AGB zum plötzlichen Ende?
Den zuletzt veröffentlichten AGB nach hätte ExtComm die Website nicht einfach offline nehmen dürfen:
8. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
8.1. Der Vertrag zwischen extComm und dem Kunden wird unbefristet geschlossen.
8.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. extComm hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden, so wird extComm den Kunden zum Vertragsende über den Saldo des Bonuskontos per E-Mail informieren; unterschreitet dieser Saldo EURO 10,00 so verfällt das angesammelte Guthaben ersatzlos. Erfolgt eine Kündigung durch extComm, so wird der Saldo des Bonuskontos zum Ende der Vertragslaufzeit ab einer Höhe von EURO 10,00 an den Kunden ausgezahlt. Ziffer 6.1 dieser AGB gilt hierfür entsprechend [Anmerkung der Reaktion: „6.1. Sobald die Summe aller als „bestätigt“ gekennzeichneten Rückvergütungen auf einem Bonuskonto die Auszahlungsschwelle überschreitet, wird der gesamte Betrag spätestens einen Monat nach Beantragung an den Kunden ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Kunden zuletzt angegebene deutsche Bankkonto oder über Paypal. Zugunsten anderer ausländischer Bankkonten kann eine Überweisung fälliger Rückvergütungen nicht erfolgen. Etwaige Kosten der Empfängerbank trägt der Kunde. Die Auszahlungsschwelle ist in der Regel der Betrag von EURO 10,00.“].
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch extComm liegt insbesondere dann vor, wenn
– sich ein Kunde unter Angabe verschiedener Namen und/oder E-Mail-Anschriften mehrfach bei extComm registrieren lässt
– die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Anschrift die Versendung von E-Mails an den Kunden nicht ermöglicht
– die vom Kunden zuletzt angegebene Bankverbindung vom betreffenden Kreditinstitut als unrichtig bezeichnet wird
– der Kunde die Löschung seiner Daten nach Ziffer 9.1 dieser AGB verlangt
– der Kunde sonstige vertragliche Pflichten fortgesetzt und/oder schwerwiegend verletzt und eine Fortsetzung des Vertrages für extComm aus diesem Grunde nicht zumutbar ist
8.4. Erfolgt die außerordentliche Kündigung durch extComm, so verliert der Kunde alle bereits auf seinem CashBack-Konto gutgeschriebenen Rückvergütungen ersatzlos. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch extComm aufgrund vorsätzlicher strafbarer Handlungen des Kunden ist dieser außerdem verpflichtet, alle ausgezahlten Rückvergütungen an extComm zu erstatten.
8.5. extComm ist berechtigt, bei Beendigung des Vertrages den Login-Namen und das Passwort des Kunden zu deaktivieren und sämtliche Daten, die der Kunde an extComm übermittelt hat oder die extComm an den Kunden übermittelt hat, zu löschen. extComm ist hierzu verpflichtet, sofern extComm diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt.
Man hätten den Nutzern den Vertrag mit einer Frist von einem Monat also kündigen müssen, bevor man die Website hätte offline nehmen können.
Was passiert mit dem nicht-ausgezahlten Cashback?
Der Versuch der AGB, Cashback-Guthaben auf den Nutzerkonten mit unter € 10 Guthabenstand verfallen zu lassen, dürfte unter gerichtlicher Prüfung mehr als schwierig zu bewerkstelligen sein. Vor allen Dingen hat aber nie eine formelle Kündigung der ExtComm stattgefunden, so dass die Nutzeransprüche weiterhin bestehen.
Reise-Cashback hat darüber hinaus die Eigenart, dass es oft erst nach Rückkehr des Nutzers aus dem Urlaub bestätigt wird. Es kann sich also Monate hinziehen. Derzeit besteht der Eindruck, dass die ExtComm sich nicht darum bemühen wird – noch es aufgrund der gelöschten Software wahrscheinlich überhaupt noch kann – demnächst eintreffende Provisionszahlungen Nutzern als Cashback zuzuordnen und auszuzahlen.
Liebe Leser, wenn Ihr betroffen seid und Geld auf juristischem Weg von ExtComm betreibt, haltet uns bitte auf dem Laufenden über die Entwicklungen.
Wir werden weiter nachforschen und berichten.
[Update 14.01.2017] TraVaBon stand zum Verkauf
Unsere Nachfrage vom 03.01.2017 bei ExtComm blieb ohne Antwort:
(…) Was passiert denn jetzt mit dem Guthaben der Nutzer?
Was passiert mit Cashback-Umsätzen aus den letzten Wochen? Gerade Reise-Cashback wird ja oft erst nach Rückkehr aus dem Urlaub, also vielleicht erst ein vielen Monaten gutgeschrieben.
Werden Sie erhaltene Provisionen überhaupt noch den entsprechenden Nutzern zuordnen können, nachdem Sie die Cashback-Software auf dem Server gelöscht haben? (…)
Recherchen zeigten, dass die Gesellschaft im Sommer 2016 versucht hatte, Ihre Cashback-Portale über die Unternehmensbörse „nexxt-change“ zu verkaufen. Das Verkaufsangebot unter https://www.nexxt-change.org/DE/Verkaufsangebot/Detailseite/inhalt.html?cms_adId=130825 ist zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar, der Cache hielt es aber wie folgt bereit:
Verkaufsangebot von TraVaBon, Cashback4Me aus 07/2016
Ein Käufer fand sich offenbar nicht. Damit steht aber auch fest, dass das Ende von TraVaBon nicht plötzlich, sondern geplant war. Zeit zur ordentlichen Abwicklung wäre also gewesen.
Zum 16. August benannte sich Qipu in „Shoop“ um (wir berichteten). Jetzt sind 100 Tage ins Land gegangen und wir wollen ein erstes Resumé ziehen.
Wie zum Marken-Relaunch angekündigt: Es hat sich nicht viel verändert, trotz der Umbenennung. Die Erfahrungen, die Nutzer mit Shoop machen, entsprechen denen der Qipu-Ära. Shoop ersetzt Qipu als Marke für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Es gab anfangs sowohl etwa auf mydealz als auch auf unserem Blog einige Nutzerkommentare, die sich über den neuen Namen wunderten. Mittlerweile habe ich aber bemerkt: Nicht nur mir geht der Name „shoop“ mittlerweile rasch über die Lippen, auch in Nachrichten mit unseren Nutzern war schon wenige Tage nach dem Relauch nicht mehr von Qipu die Rede.
Wir werden der Übersichtlichkeit halber trotzdem noch einige Monate shoop (ehemals Qipu) sprechen, bis sich wirklich alle an den neuen Namen gewöhnt haben.
Ansonsten geht alles bei Shoop den alten, gewohnten Gang. In Bezug auf die Cashback-Konditionen konnten wir mit dem neuen Markenauftritt keine signifikaten Veränderungen beobachten. Offenes Cashback wird weiterhin gewohnt schnell freigeschaltet und ausgezahlt. Shoop betreibt das Qipu-Konzept weiter von oft sehr guten, in der Regel immer ordentlichen Cashback-Raten. Damit dürfte Shoop vom Umsatz her das größte bei uns gelistete Cashback-Portal in Deutschland bleiben.
Damit bleibt shoop weiterhin einer unserer Favoriten für Cashback-Neulinge, sollte (und wird) aber auch für die echten Cashback-Fans nicht im Repertoire fehlen.
Das hier tut sich Neues bei Shoop
Zu Oktober führte Shoop ein Feature ein, das wir schon von anderen Cashback-Anbietern kennen, das aber sinnvoller nicht sein könnte: Es ist ab sofort möglich, sein Cashback für einen guten Zweck zu spenden. Laut Shoop-Geschäftsführer Mürz habe man eine Nutzerumfrage durchgeführt, bei der über die Hälfte der Teilnehmer den Wunsch nach einer Spendenmöglichkeit äußerten. Wir freuen uns, den Grund für Updates insbesondere in der Wahrnehmung von Nutzerfeedback zu sehen. In Sachen Spenden kooperiert Shoop mit Bettlerplace und kann im Rahmen dieser Kooperation sogar das Feature anbieten, dass der Nutzer, der spendet, eine Spendenbescheinigung erhält. Diese kann dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Auch neu: shoop TV Werbung
Nachdem diesen Sommer schon iGraal-Spots zu sehen waren, läuft seit wenigen Tagen auch ein shoop-TV-Spot:
Wir sind gespannt, ob shoop sich damit neue Zielgruppen erschließen kann, die bislang noch nichts von Cashback wussten.
Unsere AddOn-Nutzer kennen das schon:
Normalerweise wird man in unserem Cashback-Vergleich auf die Anmeldeseite eines Cashback-Anbieters geschickt. Wenn man aber unter „Optionen & Info“ angibt, dass man bei einem Anbieter bereits registriert ist, dann gelangt man bei einem Klick direkt auf die entsprechende Unterseite des Anbieters.
Unsere Nutzer mögen dieses Feature – also bauen wir es aus
Jetzt haben wir bei unseren Vergleichsseiten, die man über den Browser aufruft, gelangt man nach einem Klick auf den Namen eines Cashback-Anbieters auf eine Weichenseite. Gibt man dort an, bereits bei dem Anbieter registriert zu sein, es es sofort und in Zukunft immer direkt auf die Unterseite des Anbieters:
Markierst Du dieses Kästchen, wissen wir, dass Du z.B. schon GETMORE-Mitglied bist und schicken Dich statt auf die Anmelde- direkt auf die richtige Unterseite.
Hinweis: Diese Seite öffnet sich automatisch, wenn Dein installiertes AddOn auf die neuste Version aktualisiert wurde (erfolgt bei üblichen Browser-Einstellungen automatisch).
Nach rund einem Jahr haben wir unserem Browser-AddOn ein frisches Update verpasst. Der Großteil der Veränderungen findet allerdings „unter der Haube“ statt. Wir haben Eure Kommentare und E-Mails aus den letzten Monaten aufgegriffen und wollen mit dem Update das Nutzererlebnis verbessern.
Das hier ist neu:
Es gab einige Website, die die Anzeige unseres Cashback-Vergleichs durch eine sogenannte CSS-Einstellung unterdrückten. Der Effekt war, dass sich das Icon des Browser-AddOns zwar grün färbte, aber keine Vergleichsbox erschien. Wir haben eine Lösung für dieses Problem gefunden und können so auf noch mehr Websites für Dich Cashback vergleichen.
Auf einzelnen Websites bleibt dieses Problem bestehen. Hier hilft ab sofort das Anklicken des grünen Icons, dann öffnet sich der Cashback-Vergleich in einem eigenen kleinen Fenster über der Seite. Wir haben dabei die Technik, wie sich der Vergleich öffnet, an die aktuelle Browser-Technik angepasst.
Die Firefox-Version haben wir von der alten auf die neue Firefox-WebExtensions Struktur portiert, die besser mit der Multiprozessversion von Firefox arbeitet.
Wenn es auf einer Website Cashback gibt, verfärbt sich das Icon unseres Browser-AddOns.Ein Klick auf das Icon öffnet den Cashback-Vergleich jetzt in einem eigenen Mini-Fenster.
Unter „Optionen & Info“ kann man jeweils zwischen dem normalen Modus, in dem der Vergleich automatisch eingeblendet wird, und dem „nur Icon“-Modus, in dem man den Vergleich händisch durch einen Klick aufrufen muss, umschalten.
Wenn sich diese Seite nicht automatisch geöffnet hat und Du deshalb unser AddOn manuell aktualisieren willst, geht das über den Chrome Web Store, Mozilla AddOns oder Opera AddOns
Wenn Du weitere Ideen hast, was wir verbessern könnten, freuen wir uns über einen post in die Kommentare!
Andasa, einer der größten und ältesten Cashback-Anbieter Deutschlands, baut sein Angebot weiter aus.
Zu diesem Herbst erhält Andasa ein frischeres, iconbasiertes Design und führt eine neue Kategorie ein, die mit dem Zeitgeist geht: Onlineshops mit nachhaltigen oder fair gehandelten Produkten werden jetzt darin gemeinsam gruppiert. Basierend auf der wirklich breiten Abdeckung von Onlineshops bietet diese Zusammenstellung eine wirklich schöne Übersicht, wenn man Wert auf nachhaltiges Onlineshopping (mit Cashback) legt.
Wir glauben: Trotz der verhältnismäßig hohen Auszahlungsgrenze sollten Cashback-Nutzer einen Account bei Andasa haben, denn schon die über Andasa erhältliche Kreditkarte, deren Umsatzrückvergütung auch auf dem Andasa-Guthabenkonto ankommt und zur Auszahlungsgrenze mit zählt, bietet in Kombination mit der Payback-Kreditkarte DIE Möglichkeit, sowohl online als auch offline Extra-Cashback beim Bezahlen mitzunehmen. Wichtig: „Normales“ Cashback über eine Cashback-Plattform und Bezahlen mit einer Cashback-Kreditkarte sind immer möglich, wenn der Anbieter entweder Kreditkarten (selten) oder PayPal (oft verfügbar) akzeptiert. Tipp: Bei PayPal die Kreditkarte als Hauptzahlungsmittel hinterlegen und die Lastschriftgenehmigung widerrufen, denn sonst versucht PayPal immer, Einkäufe vom Girokonto und nicht von der Kreditkarte abzubuchen.
Unsere Vorhersage, der Cashback-Markt würde sich demnächst weiter bereinigen, trifft erneut zu:
Zum 01.09.2016 stellt beruby in Deutschland seine Tätigkeit ein. Ohne, dass die Nutzer eine E-Mail erhalten hätten, findet sich auf der de.beruby.com Website folgender Hinweis:
beruby wird seine Tochtergesellschaft in Deutschland zum 1. September 2016 schließen. In folgendem Link können Sie eine Liste der Länder abfragen, in welchen beruby derzeit Niederlassungen unterhält: http://beruby.com/international.html
Zur einlösen ausstände, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff: Zahlungsanforderung, und geben Sie uns in der E-Mail Ihr PayPal-Konto oder, für den Fall, dass der Betrag höher als 5€ ist, ein Bankkonto an.
Achtung: Die E-Mail Adresse [email protected] ist in der beruby-Mitteilung falsch verlinkt, deshalb nicht anklicken, sondern abtippen/kopieren.
Wir haben beruby ab sofort aus unserer Vergleichsdatenbank entfernt und rufen unsere dort registrierten Nutzer auf, sich auszahlen zu lassen.
Interessant an der Sache ist, dass beruby keine kleine Cashback-Firma ist und sehr wohl in anderen (insb. spanischsprachigen) Märkten präsent bleiben wird. Die Strategie hinter dem plötzlichen Ende bleibt unklar.